Treuhandgeschäft

Treuhandgeschäft
Treu|hand|ge|schäft, das (Rechtsspr.): Ausübung einer Treuhandschaft.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Fiducia — (lateinisch für Vertrauen, Zuverlässigkeit) bezeichnet den Asteroiden Fiducia, siehe (380) Fiducia die Fiducia IT AG, einen IT Dienstleister aus Karlsruhe die fiducia als Treuhandgeschäft im römischen Recht die Allegorie des Vertrauens, meist als …   Deutsch Wikipedia

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  • fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch 〈Adj.; Rechtsw.〉 treuhänderisch ● fiduziarische Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [<lat. fiduciarius; zu fiducia… …   Universal-Lexikon

  • Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der …   Universal-Lexikon

  • fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch <aus lat. fiduciarius »auf Treu und Glauben anvertraut«> treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.); fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als …   Das große Fremdwörterbuch

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