- Treuhandgeschäft
- Treu|hand|ge|schäft, das (Rechtsspr.): Ausübung einer Treuhandschaft.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Treuhandgeschäft — Treu|hand|ge|schäft (Rechtswissenschaft) … Die deutsche Rechtschreibung
STG Schweizerische Treuhandgesellschaft — Die STG Schweizerische Treuhandgesellschaft wurde 1906 gegründet und ist damit älteste Treuhandgesellschaft der Schweiz. LSP Treuhand AG in Bern und deren Partner übernahmen rückwirkend per 1. Januar 2009 die LGT Schweizerische… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Entwicklungsgesellschaft — Logo der Gesellschaft Die DEG Deutsche Investitions und Entwicklungsgesellschaft mbH ist seit Juni 2001 eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe. Sie wurde 1962 als bundeseigene Gesellschaft (damals noch als Deutsche… … Deutsch Wikipedia
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft — Logo der Gesellschaft Zentrale der DEG, Ansi … Deutsch Wikipedia
Fiducia — (lateinisch für Vertrauen, Zuverlässigkeit) bezeichnet den Asteroiden Fiducia, siehe (380) Fiducia die Fiducia IT AG, einen IT Dienstleister aus Karlsruhe die fiducia als Treuhandgeschäft im römischen Recht die Allegorie des Vertrauens, meist als … Deutsch Wikipedia
Standardansatz — Der Standardansatz (STA) ist ein Verfahren zur Ermittlung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken von Kreditinstituten im Rahmen von Basel II. In Deutschland sind die Regeln in der Solvabilitätsverordnung (§§ 272… … Deutsch Wikipedia
fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch 〈Adj.; Rechtsw.〉 treuhänderisch ● fiduziarische Sicherheiten hinsichtlich ihres Zustandekommens u. Fortbestehens vom Vorhandensein eines gesicherten Anspruchs unabhängige Kreditsicherheit [<lat. fiduciarius; zu fiducia… … Universal-Lexikon
Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der … Universal-Lexikon
fiduziarisch — fi|du|zi|a|risch <aus lat. fiduciarius »auf Treu und Glauben anvertraut«> treuhänderisch, als Treuhänder auftretend (Rechtsw.); fiduziarisches Geschäft: Treuhandgeschäft, bei dem der Fiduziant dem Fiduziar ein Mehr an Rechten überträgt, als … Das große Fremdwörterbuch